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Mittwoch, 31. Mai 2017

Welche Eindrücke gewinnt die Bundesregierung angesichts der eingegangenen Stellungsnahmen zum Kleinanlegerschutzgesetz für den Bereich Crowdfunding, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Antwort der Bundesregierung:

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11317 –

Die Stellungnahmen, die im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes eingegangen sind, zeigen aus Sicht der Bundregierung, dass die durch das Kleinanlegerschutzgesetz für den Bereich Crowdfunding getroffenen Regelungen im Wesentlichen einen sachgerechten Kompromiss darstellen zwischen notwendigem Anlegerschutz auf der einen Seite und Erleichterungen für die Finanzierung von jungen Wachstumsunternehmen über Crowdinvesting- Plattformen im Internet auf der anderen Seite. Im Evaluierungsbericht kommt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Konsultationsverfahrens und der beiden Studien, die im Auftrag der Bundesregierung ebenfalls zur Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes durchgeführt wurden, zu folgenden Schlussfolgerungen:

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Crowdfunding- Markt in Deutschland zu unterstützen?

Die Bundesregierung hat mit dem Kleinanlegerschutzgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Entwicklung des Crowdinvesting-Marktes unter Berücksichtigung eines angemessenen Anlegerschutzes geschaffen. In ihrem Evaluierungsbericht (s. Vorbemerkungen) hat die Bundesregierung dazu Stellung genommen, welche weiteren Maßnahmen auf Grundlage der Erkenntnisse des Evaluierungsverfahrens umgesetzt werden könnten und sollten (s. Antwort zu Frage 34).


 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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