Antwort der Bundesregierung:
Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11317 –
Die Stellungnahmen, die im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Evaluation
des Kleinanlegerschutzgesetzes eingegangen sind, zeigen aus Sicht der Bundregierung,
dass die durch das Kleinanlegerschutzgesetz für den Bereich Crowdfunding
getroffenen Regelungen im Wesentlichen einen sachgerechten Kompromiss
darstellen zwischen notwendigem Anlegerschutz auf der einen Seite und Erleichterungen
für die Finanzierung von jungen Wachstumsunternehmen über Crowdinvesting-
Plattformen im Internet auf der anderen Seite. Im Evaluierungsbericht
kommt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Konsultationsverfahrens
und der beiden Studien, die im Auftrag der Bundesregierung
ebenfalls zur Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes durchgeführt wurden,
zu folgenden Schlussfolgerungen:
Sind Crowdfunding - Immobilien Investments wirklich gute Geldanlagen? Crowdfunding in Immobilien beinhaltet Chancen und Risiken. Kleinanleger sollten zu Ihrer Sicherheit berücksichtigen, dass beim Crowdinvesting immer die Möglichkeit eines Totalverlusts besteht. Wer eine Geldanlage mit geringem Risiko sucht, ist beim Immobilien -Crowdinvesting deshalb nicht gut aufgehoben und sollte in andere Anlageformen wie Festgeld investieren.
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Mittwoch, 31. Mai 2017
Welche Eindrücke gewinnt die Bundesregierung angesichts der eingegangenen Stellungsnahmen zum Kleinanlegerschutzgesetz für den Bereich Crowdfunding, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Crowdfunding- Markt in Deutschland zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat mit dem Kleinanlegerschutzgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen
für eine Entwicklung des Crowdinvesting-Marktes unter Berücksichtigung
eines angemessenen Anlegerschutzes geschaffen. In ihrem Evaluierungsbericht
(s. Vorbemerkungen) hat die Bundesregierung dazu Stellung genommen,
welche weiteren Maßnahmen auf Grundlage der Erkenntnisse des Evaluierungsverfahrens
umgesetzt werden könnten und sollten (s. Antwort zu
Frage 34).
- Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
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– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding
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