Die Kleine Anfrage bezieht sich zu einem großen Teil auf die durch das Kleinanlegerschutzgesetz
vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) neu in das Vermögensanlagengesetz
(VermAnlG) eingeführten Befreiungsvorschriften (§§ 2a bis 2c
VermAnlG) und dabei insbesondere auf die Regelungen zum sog. Crowdinvesting
in § 2a VermAnlG.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in
seinem Bericht zum Kleinanlegerschutzgesetz (Bundestagsdrucksache 18/4708)
die Bundesregierung aufgefordert, eine Evaluierung dieser Befreiungsvorschriften
zu erstellen und dem Finanzausschuss mit einer Stellungnahme zu gegebenenfalls
erforderlichen Änderungen zu übermitteln.
Sind Crowdfunding - Immobilien Investments wirklich gute Geldanlagen? Crowdfunding in Immobilien beinhaltet Chancen und Risiken. Kleinanleger sollten zu Ihrer Sicherheit berücksichtigen, dass beim Crowdinvesting immer die Möglichkeit eines Totalverlusts besteht. Wer eine Geldanlage mit geringem Risiko sucht, ist beim Immobilien -Crowdinvesting deshalb nicht gut aufgehoben und sollte in andere Anlageformen wie Festgeld investieren.
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Donnerstag, 1. Juni 2017
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