Mittwoch, 31. Mai 2017

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung des Crowdfunding-Marktes angesichts der oben beschriebenen absoluten und relativen Entwicklung in Deutschland ein? Warum bleibt aus Sicht der Bundesregierung Deutschland gegenüber einigen anderen europäischen Staaten zurück?

Antwort der Bundesregierung:

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11317 –

Nach der Studie zu den Praxiserfahrungen mit den Befreiungsvorschriften (s. Vorbemerkungen) ist der deutsche Crowdinvesting-Markt in den Jahren von 2011 bis 2015 stark gewachsen. Die durchschnittliche Wachstumsrate lag bei 220 Prozent pro Jahr. Bis zum 1. Juni 2016 wurden über deutsche Crowdinvesting- Portale insgesamt 405 Finanzierungen angeboten, über die ein Volumen von 110 Mio. Euro vermittelt werden konnte.

Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse dazu vor, dass die Entwicklung des Crowdinvesting-Marktes in Deutschland gegenüber anderen europäischen Staaten zurückbliebe. Allgemein dürften unterschiedliche Entwicklungen des Marktes für Crowdinvesting in den europäischen Staaten daraus resultieren, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Verhalten der Anleger in den einzelnen Ländern unterscheiden.


 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen