Mittwoch, 31. Mai 2017

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die von Plattformanbietern oftmals beworbene, vorgenommene Beurteilung des Risikogehaltes von Anlagen fachgerecht erfolgt, oder gibt es hier Fälle, bei denen Missstände identifiziert wurden (Antwort bitte ausführen)? Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die Plattformbetreiber über die entsprechende Fachkenntnis verfügen?

Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, wonach der Risikogehalt von Anlagen von den Plattformanbietern nicht fachgerecht beurteilt wurde.

Die meisten Crowdinvesting-Plattformen werden von den Industrie- und Handelskammern bzw. unteren Verwaltungsbehörden der Länder beaufsichtigt, da die Plattformen über eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO verfügen. Diese Stellen sind für die Beurteilung der Geeignetheit (z. B. Vorliegen von Fachkenntnissen bei den Plattformbetreibern) zuständig.

Die Fachkenntnisse bei den gebundenen Vermittlern werden von der BaFin insoweit geprüft, als dass das Haftungsdach gemäß § 25e KWG für die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit verantwortlich ist. Dabei beziehen sich diese Fachkenntnisse grundsätzlich auf die Finanzdienstleistung und nicht auf die einzelnen Projekte.



 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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