Mittwoch, 31. Mai 2017

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der aktiven Plattformen, auf denen Crowdfunding-Investments getätigt werden können, in den letzten fünf Jahren?

Antwort der Bundesregierung:

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11317 –

Aus der Studie zu den Praxiserfahrungen mit den Befreiungsvorschriften (s. Vorbemerkungen) ergibt sich, dass bis zum 1. Juni 2016 insgesamt 36 Crowdinvesting- Plattformen am deutschen Markt Finanzierungen vermittelt haben, von denen im Jahr 2015 noch 22 Portale aktiv waren, d. h. sie boten in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens eine Finanzierung an. Obwohl seit 2011 viele neue Plattformen gegründet worden sind, konzentrieren sich die erfolgreich finanzierten und volumenstarken Finanzierungen auf nur wenige Portale.

Eine Marktkonsolidierung hat in diesem Bereich bisher kaum stattgefunden.



 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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