Mittwoch, 31. Mai 2017

Gibt es nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung bestimmte Anlageklassen (Immobilien etc.), in denen gewisse Missstände immer wieder auftreten, und wenn ja, welche sind dies, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu ergreifen?

Erleichterte Finanzierungen von Immobilien können zu Überbewertungen führen, die auf Immobilienmärkten Auslöser systemischer Finanzkrisen sein können. Vor dem Hintergrund, dass für Immobilienprojekte ausreichend anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, könnte aus Sicht der Bundesregierung erwogen werden (s. Evaluierungsbericht gemäß Vorbemerkungen), Immobilienfinanzierungen aus dem Anwendungsbereich des § 2a VermAnlG auszunehmen (s. Antwort zu Frage 34).



 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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