Werden in Wertpapieren verbriefte Anlageformen wie Aktien oder Anleihen öffentlich angeboten, sind die europäisch harmonisierten Vorgaben des Prospektrechts, insbesondere des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) zu beachten, die einen hohen Anlegerschutz gewährleisten.
Als Grundsatz sollte aus Sicht der Bundesregierung dieser hohe Standard bei dem öffentlichen Angebot von Wertpapieren einheitlich bestehen bleiben. Hinsichtlich der Prospektpflicht bei der Ausgabe von Aktien und Anleihen ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das europäische Prospektrecht derzeit novelliert wird und in der Prospekt-Verordnung vorgesehen ist, dass Wertpapiere innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten künftig bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro prospektfrei öffentlich angeboten werden können.
Insoweit könnte zu erwägen sein, dieses Ergebnis vorwegzunehmen, so dass Crowdinvesting-Plattformen, demnächst auch Anleihen und Aktien bis zu 1 Mio. Euro prospektfrei anbieten dürften (s. Antwort auf Frage 34).
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