Mittwoch, 31. Mai 2017

Welche Provisionen, Gebühren und anderen Vertriebsanreize erhalten die Plattformbetreiber nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt (falls keine konkreten Durchschnittsdaten vorliegen, bitte Erfahrungswerte wiedergeben)? Welche Maßnahmen gelten, um Provisions- und Vertriebsinteressen gegenüber potentiellen Anlegern deutlich zu machen?

Der Bundesregierung liegen insoweit keine Durchschnittsdaten vor. Nach Beobachtungen der Bundesregierung erhoben die Plattformbetreiber im Fall einer erfolgreichen Emission in der Regel eine Gebühr von 5 bis 10 Prozent des jeweiligen Emissionsvolumens.

Die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und Provisionen müssen nach § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 VermAnlG im Vermögensanlagen-Informationsblatt in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise aufgeführt werden. Dies verpflichtet jedoch nicht die Internetplattformen, ihre eigenen Provisionen offenzulegen.

Aus diesem Grund spricht sich die Bundesregierung im Evaluierungsbericht (s. Vorbemerkungen) für eine erhöhte Kostentransparenz im Vermögensanlagen- Informationsblatt aus und schlägt eine entsprechende Gesetzesänderung vor.




 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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