Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11317 –
Neben den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen, die in ihrem Regelungsbereich ausreichende Schutzmechanismen vorsehen, besteht bei irreführenden oder unrichtigen Angaben im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) eine zusätzliche Haftungsregelung in § 22 VermAnlG. Im Einzelfall kann missbräuchlichem Verhalten auch mit strafrechtlichen Sanktionen begegnet werden.
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