Mittwoch, 31. Mai 2017

Welche Maßnahmen gelten heute, die sicherstellen, dass die Kapitalaufnahme tatsächlich den anvisierten unternehmerischen Aufgaben zur Verfügung steht und eine missbräuchliche Verwendung für offene Verbindlichkeiten auszuschließen ist?

Antwort der Bundesregierung:

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11317 –

Neben den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen, die in ihrem Regelungsbereich ausreichende Schutzmechanismen vorsehen, besteht bei irreführenden oder unrichtigen Angaben im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) eine zusätzliche Haftungsregelung in § 22 VermAnlG. Im Einzelfall kann missbräuchlichem Verhalten auch mit strafrechtlichen Sanktionen begegnet werden.



 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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