Mittwoch, 31. Mai 2017

Inwiefern haften die Plattformbetreiber für die Qualitätsprüfung der Projekte? Bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei den Plattformbetreibern Interessenskonflikte, da sie möglichst viele Darlehensverträge verwalten wollen, um dafür Provisionen zu erhalten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein attraktives Portfolio hinsichtlich erwarteter Rendite und Risiko zur Verfügung stellen wollen?

Antwort der Bundesregierung:

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11317 –

Die Plattformbetreiber haften nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften. Über mögliche Interessenkonflikte, die daraus resultieren, dass Plattformbetreiber möglichst viele Investments verwalten wollen, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.



 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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