Donnerstag, 1. Juni 2017

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 kam es auch zu weitreichenden Änderungen für das Crowdfunding in Deutschland. Dabei wurde für diesen Bereich der grundsätzlich richtigen Intention des Gesetzes gefolgt, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Insolvenzen im Bereich des Grauen Kapitalmarkts besser zu schützen. Nach rund eineinhalb Jahren stellt sich die Frage, ob für das Crowdfunding die richtige Balance zwischen Sicherheit und der Förderung innovativer Finanzierungs- und Geschäftsmodelle gefunden wurde.

Auf der einen Seite wird geklagt, dass dieser weltweit an Bedeutung gewinnende Anlagebereich an manchen Stellen einer zu starken Regulierung in Deutschland unterworfen ist (siehe www.bundesverband-crowdfunding.de/wp-content/uploads/2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_KASG_Evaluation.pdf), auf der anderen Seiten sieht beispielsweise der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Ausnahmen, die im Kleinanlegerschutzgesetz für Crowdfunding getroffen wurden, kritisch und fordert,


Crowdfunding- Plattformen unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen (siehe www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/2016/07/Crowdfunding-ordentlich-regeln.pdf). Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. hat vor betrügerischen Angeboten bzw. Schneeballsystemen in diesem Bereich gewarnt (siehe www.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-zweifelhafte-geldanlagen-im-internet), wobei es sich hierbei um Unternehmen handelte, die als vermeintliche Crowdfunding-Anbieter agierten, aber außerhalb der Regulierung standen.

Der Crowdfunding-Markt in Deutschland entwickelt sich bei Betrachtung der absoluten Zahlen positiv. Im Jahr 2015 waren 249 Mio. Euro in diesen Markt investiert, womit sich Deutschland hinter Großbritannien (4,3 Mrd. Euro) und Frankreich (319 Mio. Euro) auf Platz 3 in Europa befindet. Das Wachstum des Marktes betrug zwischen 2013 und 2014 115 Prozent und zwischen 2014 und 2015 78 Prozent.

Doch bei Betrachtung der Relationen fällt auf, dass der Rückstand zu den beiden genannten anderen europäischen Märkten größer geworden ist, in Großbritannien rund das 17-Fache im Bereich des Crowdfundings eingesammelt wird und bei den Pro-Kopf-Investitionen in diesem Bereich Deutschland im Ranking mit 3,05 Euro pro Person auf Platz 10 zurückfällt (siehe www. jbs.cam.ac.uk/fileadmin/user_upload/research/centres/alternative-finance/ downloads/2016-european-alternative-finance-report-sustaining-momentum. pdf).

Diese Zahlen sind auch in dem Zusammenhang zu sehen, dass für einzelne Anlageklassen maximale Investitionssummen festgelegt wurden, um die Anlegerinnen und Anleger vor zu großen Verlusten im Bereich dieser oftmals mit einem hohen Risiko einhergehenden Investitionen zu schützen.


 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen