Derzeit werden im Markt oft Genussrechte oder stille Beteiligungen über Crowdfunding angeboten, die gegebenenfalls unter die Prospektpflicht nach dem VermAnlG fallen. Denkbar sind jedoch auch andere Beteiligungs- bzw. Rechtsformen wie beispielsweise KG-Modelle oder die GbR, die das VermAnlG ebenfalls erfasst. Vereinzelt wurden bisher auch Aktien via Crowdfunding angeboten. Das öffentliche Anbieten von Aktien und anderen Wertpapieren kann eine Prospektpflicht nach dem WpPG voraussetzen.
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