Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11317 –
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit eines Europäischen Passes nur für Bereiche existiert, die europaweit entsprechend harmonisiert sind. Die europäische Prospekt-Verordnung sieht bestimmte Erleichterungen von der allgemeinen Prospektpflicht vor, die gegebenenfalls auch für Crowdfunding genutzt werden können.
Derzeit werden auf europäischer Ebene keine konkreten Regelungsvorhaben diskutiert, um im Bereich Crowdinvesting eine stärkere Harmonisierung zu erreichen. Entsprechenden Vorschlägen stünde die Bundesregierung grundsätzlich offen gegenüber.
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