Mittwoch, 31. Mai 2017

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Crowdfunding- Markt in Deutschland zu unterstützen?

Die Bundesregierung hat mit dem Kleinanlegerschutzgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Entwicklung des Crowdinvesting-Marktes unter Berücksichtigung eines angemessenen Anlegerschutzes geschaffen. In ihrem Evaluierungsbericht (s. Vorbemerkungen) hat die Bundesregierung dazu Stellung genommen, welche weiteren Maßnahmen auf Grundlage der Erkenntnisse des Evaluierungsverfahrens umgesetzt werden könnten und sollten (s. Antwort zu Frage 34).


 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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