Mittwoch, 31. Mai 2017

Welche Anteilsarten dürfen in anderen europäischen Ländern beim Crowdfunding ohne Prospektpflicht bis zu einer bestimmten Finanzierungsschwelle vertrieben werden? Aus welchen Gründen wird dies jeweils in Deutschland anders gehandhabt?

Die zum Teil unterschiedlichen Regelungen zum Crowdfunding in den Mitgliedstaaten sind das Ergebnis unterschiedlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in diesen Ländern. Die jeweiligen Regelungssysteme sind in dem Arbeitsdokument der EU-Kommission (SWD(2016) 154 final, S. 34 ff., abrufbar unter: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/10102/2016/EN/10102-2016-154-EN-F1-.PDF) zusammengefasst dargestellt.

Das mit dem Kleinanlegeschutzgesetz entwickelte Regelungsregime zum Crowdfunding in Deutschland stellt einen sinnvollen Ausgleich zwischen der Deckung des Finanzierungsbedarfs junger Wachstumsunternehmen und einem effektiven Anlegerschutz dar.




 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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