Freitag, 2. Juni 2017

Was hat Crowdfunding mit dem Grauen Kapitalmarkt zu tun?

Jeder, der in Deutschland Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten will, benötigt dafür die Erlaubnis der BaFin. Doch werden keineswegs alle Unternehmen kontrolliert, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, und nicht ein jedes steht unter staatlicher Aufsicht: Wenn Anbieter keine Erlaubnis der BaFin für ihre Aktivitäten brauchen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, spricht man vom Grauen Kapitalmarkt.

Viele Crowdfunding-Plattformen sind gezielt so ausgestaltet, dass sie keine Erlaubnis benötigen und damit auch nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Daher gehören diese Plattformen zum Grauen Kapitalmarkt. Das heißt selbstverständlich nicht, dass alle Angebote dort zwangsläufig unseriös sind. Bedenken Sie aber, dass Sie sich in ein Marktsegment begeben, das nicht staatlich reguliert ist. Damit werden weder die dort angebotenen Finanzprodukte noch die Seriosität und Bonität von Anbietern und Investoren kontrolliert. Für die Geschäfte, die hier abgeschlossen werden, gibt es keine ständige Aufsicht, keine Bilanzkontrolle und keine Einlagensicherung.


Diese Situation nutzen auch dubiose Anbieter aus, die so ihre Produkte leichter platzieren können. Gegebenenfalls muss der Anbieter lediglich einen Prospekt bei der Aufsicht hinterlegen, wenn er eine Crowdfunding-Kampagne starten will. Den Prospekt prüft die BaFin zwar darauf, ob er vollständig und frei von Widersprüchen ist, sie untersucht aber nicht, ob er auch inhaltlich richtig ist. Daher sollten Sie besonders vorsichtig sein. Informieren Sie sich über das Angebot, seine Rahmenbedingungen und damit verbundene Risiken. Denn hier müssen die Investoren nicht so umfangreich über eventuelle Gefahren für ihr Geld aufgeklärt werden.

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 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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