Mittwoch, 31. Mai 2017

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung angesichts der Marktwächterwarnung von Oktober 2016 ergreifen, um Schneeballsysteme, hinter denen sich teils ausländische Briefkastenfirmen verbergen, zu verhindern? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass von den Verbraucherinnen und Verbrauchern missbräuchlich agierende Anbieter leichter identifiziert werden können?

Schutz vor missbräuchlich agierenden Anbietern bieten in repressiver und präventiver Hinsicht das Strafrecht sowie die geltenden Finanzmarktregelungen. Daneben fördert die Bundesregierung die Verbraucheraufklärung. So wird z. B. der Marktwächter Finanzen seit Februar 2015 bis Ende 2017 mit rund 14,0 Mio. Euro gefördert.

Ebenso hält die BaFin auf ihrer Internetseite Hinweise bereit, wie sich Anleger vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, und gibt – bei entsprechendem Anlass – auch aktuelle Warnhinweise bezüglich einzelner Anlagen und Wertpapiere heraus.



 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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