Mittwoch, 31. Mai 2017

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausfallraten im Bereich Crowdfunding, und wie haben sich diese in den letzten Jahren entwickelt? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen im Vergleich zu anderen Anlagen ein, und welche weitere Entwicklung der Zahlen erwartet die Bundesregierung, da es sich noch um einen relativ kurzen Beobachtungszeitraum handelt?

Nach der Studie zu den Praxiserfahrungen (s. Vorbemerkungen) kam es bei 13,5 Prozent der über Crowdinvesting-Portale eingeworbenen Finanzierungen zu Ausfällen, also zu einem Fehlschlag der geplanten Unternehmung. Geht man davon aus, dass die Verwertungsrate aufgrund kaum vorhandener Substanzwerte sowie des in vielen Finanzierungsverträgen spezifizierten Rangrücktritts gegen Null tendiert, sind den Anlegerinnen und Anlegern dadurch bislang Verluste in Höhe von rund 6,6 Mio. Euro entstanden.

Die Überlebenswahrscheinlichkeit schwarmfinanzierter Unternehmen lag 3 Jahre nach der Unternehmensgründung bei 85 Prozent, wohingegen im Vergleich dazu die Überlebenswahrscheinlichkeit eines deutschen Startup-Unternehmens allgemein nach 3 Jahren bei durchschnittlich 70 Prozent lag. Insgesamt ist damit die Überlebensfähigkeit von Startups, die über Crowdfunding finanziert wurden, höher als bei den übrigen Startups.



 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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