Mittwoch, 31. Mai 2017

Sieht die Bundesregierung im Bereich des Crowdfundings weitere konkrete Missstände von Seiten der Portalbetreiber oder der Unternehmen, in die investiert werden soll? Wie will sie diese ggf. beheben?

Antwort der Bundesregierung:

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11317 –

Die Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu konkreten Missständen von Seiten der Portalbetreiber oder der Unternehmen im Bereich des Crowdfundings vor. Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit der BaFin stellt sich allerdings bisweilen die Frage, ob bestimmte Plattformen allein deshalb gegründet und betrieben werden, um das eigene Produkt oder das eines verbundenen Unternehmens zu vertreiben.

In derartigen Fällen besteht die Gefahr eines Interessenskonflikts. In ihrem Evaluierungsbericht (s. Vorbemerkungen) schlägt die Bundesregierung daher vor, auf potentielle Umgehungsmöglichkeiten und Interessenskonflikte zu reagieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.



 - Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317
– Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding

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