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Donnerstag, 1. Juni 2017

Vormerkung der Bundesregierung

Die Kleine Anfrage bezieht sich zu einem großen Teil auf die durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) neu in das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eingeführten Befreiungsvorschriften (§§ 2a bis 2c VermAnlG) und dabei insbesondere auf die Regelungen zum sog. Crowdinvesting in § 2a VermAnlG.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in seinem Bericht zum Kleinanlegerschutzgesetz (Bundestagsdrucksache 18/4708) die Bundesregierung aufgefordert, eine Evaluierung dieser Befreiungsvorschriften zu erstellen und dem Finanzausschuss mit einer Stellungnahme zu gegebenenfalls erforderlichen Änderungen zu übermitteln.