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Donnerstag, 1. Juni 2017

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 kam es auch zu weitreichenden Änderungen für das Crowdfunding in Deutschland. Dabei wurde für diesen Bereich der grundsätzlich richtigen Intention des Gesetzes gefolgt, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Insolvenzen im Bereich des Grauen Kapitalmarkts besser zu schützen. Nach rund eineinhalb Jahren stellt sich die Frage, ob für das Crowdfunding die richtige Balance zwischen Sicherheit und der Förderung innovativer Finanzierungs- und Geschäftsmodelle gefunden wurde.

Auf der einen Seite wird geklagt, dass dieser weltweit an Bedeutung gewinnende Anlagebereich an manchen Stellen einer zu starken Regulierung in Deutschland unterworfen ist (siehe www.bundesverband-crowdfunding.de/wp-content/uploads/2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_KASG_Evaluation.pdf), auf der anderen Seiten sieht beispielsweise der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Ausnahmen, die im Kleinanlegerschutzgesetz für Crowdfunding getroffen wurden, kritisch und fordert,