Angesichts der Unterschiede zwischen den einzelnen Crowdfunding-Plattformen können verbindliche Aussagen zur Erlaubnispflicht erst gemacht werden, nachdem das jeweilige Geschäftsmodell geprüft wurde.
Eine Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG ist notwendig, wenn im Inland Bankgeschäfte betrieben oder Finanzdienstleistungen erbracht werden sollen und wenn dies gewerbsmäßig oder in einem Umfang geschehen soll, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Die Erlaubnispflicht nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ZAG trifft Betreiber, die im Inland Zahlungsdienste als Zahlungsinstitut erbringen wollen – wieder vorausgesetzt, dass dies gewerbsmäßig oder in einem Umfang erfolgen soll, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Sind Crowdfunding - Immobilien Investments wirklich gute Geldanlagen? Crowdfunding in Immobilien beinhaltet Chancen und Risiken. Kleinanleger sollten zu Ihrer Sicherheit berücksichtigen, dass beim Crowdinvesting immer die Möglichkeit eines Totalverlusts besteht. Wer eine Geldanlage mit geringem Risiko sucht, ist beim Immobilien -Crowdinvesting deshalb nicht gut aufgehoben und sollte in andere Anlageformen wie Festgeld investieren.
Freitag, 2. Juni 2017
Erlaubnispflicht
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