Geschäfte werden dann gewerbsmäßig betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber einen Gewinn erzielen will. Indiz für die Gewinnerzielungsabsicht ist insbesondere, dass der Betreiber für seine Dienstleistung Geld verlangt. Ob der Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, richtet sich insbesondere nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit. Für die Erlaubnispflicht ist jedoch unerheblich, ob der Betrieb tatsächlich kaufmännisch geführt wird.
Hinweis: Individuelle Prüfung Die einzelnen Crowdfunding-Plattformen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Dieser Beitrag gibt darum nur einen allgemeinen Überblick über die möglichen Erlaubnispflichten. Verbindliche Aussagen zur Erlaubnispflicht kann die BaFin nur nach Prüfung im Einzelfall treffen.
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