Je nach Ausgestaltung der Crowdfunding-Plattform können auch für das Crowdinvesting bankaufsichtsrechtliche Erlaubnispflichten bestehen. Unter Umständen erbringt der Plattformbetreiber erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen wie die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 KWG (vgl. BaFin-Merkblatt zum Tatbestand der Anlagevermittlung), die Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 KWG (vgl. BaFin-Merkblatt zum Tatbestand der Abschlussvermittlung) oder das Platzierungsgeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1c KWG (vgl. BaFin-Merkblatt zum Tatbestand des Platzierungsgeschäfts).
Dies setzt jedoch voraus, dass es sich bei den Unternehmensbeteiligungen, die über die Plattform angeboten werden, um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 KWG (vgl. BaFin-Merkblatt zu Finanzinstrumenten nach § 1 Absatz 11 Satz 1 Nummern 1 bis 7 KWG) handelt.
Sind Crowdfunding - Immobilien Investments wirklich gute Geldanlagen? Crowdfunding in Immobilien beinhaltet Chancen und Risiken. Kleinanleger sollten zu Ihrer Sicherheit berücksichtigen, dass beim Crowdinvesting immer die Möglichkeit eines Totalverlusts besteht. Wer eine Geldanlage mit geringem Risiko sucht, ist beim Immobilien -Crowdinvesting deshalb nicht gut aufgehoben und sollte in andere Anlageformen wie Festgeld investieren.
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Freitag, 2. Juni 2017
Crowdinvesting: Chancen & Risiken für Privatanleger
Immer öfter macht das Thema Crowdinvesting Schlagzeilen. Was versteht man darunter und wie funktioniert es? Welche Chancen und Risiken gibt es hierbei für den Privatanleger? Antworten von Dr. Mirko Häcker, Vorstand der Wolff & Häcker Finanzconsulting AG im aktuellen Interview mit Börse Stuttgart TV.
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